
"Kulturgüter sind besondere Güter"
"Sie
sind Identifikationsträger für die Einzelnen und die Gemeinschaft,
fassbare Zeugnisse der Kultur und Geschichte, in ihrer Bedeutung
einzigartig und unersetzlich. Sie prägen das Selbstverständnis und den
sozialen Zusammenhalt einer Gesellschaft. Deshalb zählt der Schutz des
kulturellen Erbes heute zu einer der zentralen Aufgaben der Staaten."
(Bundesrat Moritz Leuenberger am 21.11.2001)