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"Kulturgüter sind besondere Güter"

"Sie sind Identifikationsträger für die Einzelnen und die Gemeinschaft, fassbare Zeugnisse der Kultur und Geschichte, in ihrer Bedeutung einzigartig und unersetzlich. Sie prägen das Selbstverständnis und den sozialen Zusammenhalt einer Gesellschaft. Deshalb zählt der Schutz des kulturellen Erbes heute zu einer der zentralen Aufgaben der Staaten."
(Bundesrat Moritz Leuenberger am 21.11.2001)

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Letzte Änderung am Montag, 14. Mai 2012 um 09:15:24 Uhr.

"Leue-Zug"

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